Liechtenstein bietet eine sehr hohe Lebensqualität. Die Angebote für die verschiedenen Lebenslagen sowie die landschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlich Möglichkeiten sind enorm.
Notruf: 144
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Vergiftungen: 145
REGA: 1414
Dargebotene Hand: 143
Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche: 147
Ärzte und Ärztinnen
Ärztenotruf: 230 30 30
Landesspital / Krankenhaus
Seit über 125 Jahren ist das Landesspital Liechtenstein für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung da.
Aktuell wird ein Neubau geplant. Ab 2025 werden dort Patientinnen und Patienten empfangen.
Wenn Sie dringend Hilfe benötigen, wählen Sie die Telefonnummer 144.
Das Amt für Gesundheit ist für die ganze Bevölkerung Liechtensteins zuständig. Hier finden Sie alle Informationen zum Gesundheitssystem in Liechtenstein (Versicherung, Spitäler, Vorsorge und Gesundheitsförderung, Impfungen, Heilmittel, Krankheiten und Risiken, Gesundheitsberufe etc.).
Das Amt für Gesundheit bietet mit der Plattform "Alles Wurscht?" ein Alternativangebot und Ideengeber für gesunde Verpflegung an Anlässen.
Eine Liste von Ärzten und Ärztinnen finden Sie hier.
Dort sehen Sie auch, welche Ärzte und Ärztinnen OKP zugelassen sind. OKP bedeutet "obligatorische Krankenpflegeversicherung". Die Kosten eines OKP-Arztes oder einer OKP-Ärztin werden dann von Ihrer Krankenkasse übernommen.
helpchat.li
Brauchst du Hilfe? Bist du belastet, angespannt, bedrückt, niedergeschlagen oder hast Angstgefühle? Schreibe uns dein Anliegen oder Problem auf Helpchat: Hier bekommst du erste Hilfe, du wirst beraten und du kannst dich über Unterstützungs- und Therapieangebote informieren
Die Onlineberatung ist kostenlos und vertraulich.
Arztpraxen können bei der Ostschweizer Vermittlungsorganisation Arge Verdi Interkulturelle Dolmetschende bestellen. Sie übersetzen in rund 70 Sprachen. Die Kosten für die Einsätze übernimmt das Amt für Gesundheit. Interkulturelle Dolmetschende können bei der sprachlichen und kulturellen Verständigung helfen und Verständnis schaffen.
Alle Personen, die in Liechtenstein wohnen oder arbeiten, haben Zugang zur obligatorischen Krankenversicherung. Obligatorisch bedeutet verpflichtend.
Dadurch haben alle Personen Zugang zur medizinischen Versorgung. Bei Krankheit oder Unfall bekommt man Sach- und Geldleistungen.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen nichts für die obligatorische Krankenversicherung bezahlen.
Die Kosten für die Krankenkasse muss man jeden Monat bezahlen. Bei Personen, die arbeiten, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungskosten.
Man hat die Wahl unter folgenden Krankenkassen:
Prämienverbilligung
Personen, die nicht so viel verdienen, haben einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei den Krankenversicherungskosten. Das wird Prämienverbilligung genannt.
Ob Sie einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, können Sie beim Amt für Soziale Dienste nachfragen.
Anträge auf Prämienverbilligung können bis zum
31. Oktober an das Amt für Soziale Dienste geschickt werden.
"gesund?" - Vorsorge und Beratung
Die Vorsorgeuntersuchung ist ein kostenloses, freiwilliges Angebot für Kinder und Erwachsene. Damit sollen Krankheiten so früh wie möglich gefunden werden.
Die Einladung zur Vorsorgeuntersuchung bekommen alle Personen, die in Liechtenstein leben und die Aufenthaltsbewilligung B, C oder D haben.
Impfungen / Vaccine
Eine Impfung / Vaccine erhalten Sie bei einem Arzt oder einer Ärztin. Sie schützt gut vor verschiedenen Krankheiten.
Kinder werden meistens im Alter von 2 Monaten zum ersten Mal geimpft. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin richtet sich dabei nach dem Schweizer Impfplan.
Durch eine Impfung schützen Sie sich selbst vor einer Krankheit und Sie übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft.
love.li
Das Team von love.li unterstützt Eltern und Lehrpersonen bei der Sexualerziehung mit Vorträgen und Workshops für Schulklassen.
Sexuelle Belästigung
Von sexueller Belästigung spricht man, wenn das Geschlecht des Opfers im Mittelpunkt steht.
Das kann ganz unterschiedlich sein und kann von Schimpfworten über Bemerkungen zum Aussehen bis hin zu körperlichen Übergriffen gehen.
Das Amt für Soziale Dienste hat einen Ratgeber zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz herausgegeben.
Betroffene sollen ermutigt werden, ihre Grenzen deutlich zu machen und sich zu wehren. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden gebeten, zu helfen und zu unterstützen.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind durch das Gleichstellungsgesetz verpflichtet, für ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu sorgen.
Mädchenbeschneidung - Beratungsstelle
Anlaufstelle gegen Mädchenbeschneidung Ostschweiz und Liechtenstein. Ein Projekt von engagierten Betroffenen zusammen mit Fachstellen aus der Ostschweiz.
Bei Fragen zum Thema Sucht können Sie sich an die Suchtprävention Liechtenstein wenden. Zum Teil können die Angebote anonym und kostenlos genutzt werden.
Hier finden Sie viele Informationen zu Suchtmitteln und Abhängigkeit.
Das "aha"- Tipps und Infos für junge Leute stellt auf seiner Homepage ebenfalls viele Informationen bereit.
In Eschen, Schaan, Triesen, Triesenberg und Vaduz bietet die Liechtensteinische Alters- und Krankenpflege (LAK) Pflege- und Betreuungseinrichtungen an.
In Balzers befindet sich das Pflegeheim Schlossgarten.
Informationen und Adressen dazu finden Sie hier:
Der Mahlzeitendienst richtet sich an Menschen, denen eine selbstständige Zubereitung ihrer Mahlzeiten dauerhaft oder für einen bestimmten Zeitraum nicht möglich ist. Informationen und Anmeldungen finden Sie auf der Homepage der Familienhilfe Liechtenstein und der Lebenshilfe Balzers.
Bei einem Todesfall sind viele organisatorische und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Hier finden Sie die besagten Informationen.
Hilflosenentschädigung
Personen, die in Liechtenstein wohnen oder eine obligatorische Krankenversicherung in Liechtenstein haben, haben Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Dies aber nur, sofern sie hilflos sind und keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatorischen Unfallversicherung oder auf eine vergleichbare Leistung einer ausländischen Sozialversicherung haben.
Pflegegeld
Personen, die in Liechtenstein wohnen, haben Anspruch auf Betreuungs- und Pflegegeld. Diesen Anspruch haben sie, wenn sie gesundheitsbedingten Betreuungs- und Pflegebedarf (voraussichtlich länger als 3 Monate) haben. Oder die Hilfe von anderen Personen bei Alltäglichem benötigen. Das Pflegegeld ist zweckgebunden. Es ist nur als Lohn für Helfende (Personen oder Institutionen) vorgesehen.