Liechtenstein ist als Wirtschaftsstandort sehr innovativ und chancenreich. Die Anzahl der Arbeitsplätze ist höher als die Anzahl der hier lebenden Menschen. Jeden Tag pendeln viele Arbeitskräfte aus den Nachbarländern nach Liechtenstein.
Liechtenstein ist ein sehr attraktiver Arbeitsort.
Hier gibt es mehr Arbeitsplätze als das Land Einwohner und Einwohnerinnen hat.
Über die Hälfte aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen pendeln aus dem Ausland nach Liechtenstein zur Arbeit.
Die Arbeitslosenquote ist in Liechtenstein sehr tief. Der Wirtschaftsstandort ist sehr stark und wächst. Deshalb ist die Liechtensteiner Wirtschaft auf gut ausgebildete Arbeitskräfte aus Liechtenstein angewiesen, und auf die Grenzgänger und Grenzgängerinnen aus dem Ausland.
Personen, die in Liechtenstein wohnen, brauchen keine Arbeitsbewilligung. Ausser es ist ein Beruf, der eine staatliche Bewilligung braucht. Zum Beispiel ein Beruf im Gesundheits- oder Bildungsbereich. Auch Anwälte und Anwältinnen brauchen eine Bewilligung.
Grenzgänger und Grenzgängerinnen
Bei den Grenzgängern und Grenzgängerinnen gelten unterschiedliche Regelungen.
Für Personen aus der Schweiz gilt keine ausländerrechtliche Melde- oder Bewilligungspflicht.
Personen aus EWR-Staaten müssen sich spätestens 10 Tage nach Begin der Arbeit beim Ausländer- und Passamt melden. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin bekommt dann eine Grenzgängermeldebestätigung.
Für Angehörige von Drittstaaten ist eine Grenzgängerbewilligung notwendig. Drittstaaten sind alle Länder, die nicht zum EWR gehören.
Das Gesuch muss spätestens 14 Tage vor dem Arbeitsbeginn beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.
Wenn die Bewilligung erteilt wird, ist sie für ein Jahr gültig.
Der Arbeitsmarktservice ist ein Stellen-Portal. Dort sind viele freie Arbeitsstellen zu finden und Unternehmen können nach Arbeitskräften suchen.
Dazu gibt es viele Informationen für die Arbeitssuche. Das Beratungsteam des Arbeitsmarktservice bietet auch persönliche Gespräche an.
Der LANV vertritt und fördert die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder sowie aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Er setzt sich für Grundrechte und Solidarität ein, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Alter.
Der Flyer über den LANV ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Mobbing-Definition - LANV
Mobbing bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe die Würde eines anderen Menschen über einen längeren Zeitraum (ca. sechs Monate) wiederholt verletzt. Dies geschieht, indem der/die Betroffene systematisch und absichtlich immer wieder schikaniert, übergangen, abgewertet, beleidigt oder schlicht ignoriert wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Berufsinformationszentrum (BIZ)
Das Berufsinformationszentrum finden Sie beim
Amt für Berufsbildung (ABB) in Schaan. Hier können Sie sich selber informieren und finden Informationen über verschiedene Ausbildungsberufe. Welcher Beruf interessiert mich? Welche Schule muss ich dafür besuchen?
Zudem sind Informationen zu Studiengängen an Universitäten und an Fachhochschulen oder anderen Weiterbildungsmöglichkeiten vorhanden. Für kurze Informationsgespräche ist eine Beratungsperson anwesend.
Beratungen Bonomessi
Sozialberatung, Lebensberatung, Job Coaching, Arbeitsintegrationshilfe und Case Management.
Personare - Beratung, Coaching, Training
Laufbahnberatung für Erwachsene. Studienberatung für Gymnasiasten. Berufsberatung für Jugendliche.
Coaching.
WERDstatt
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.
Bewerbungshilfe
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